BrandenburgSG3: WaffentechnikBB-SG3-107-2022

Wo muss eine Langwaffe zu Hause aufbewahrt werden

Kurze Antwort

Eine erlaubnispflichtige Langwaffe ist zu Hause in einem Waffenschrank nach DIN/EN 1143-1 mit mindestens Widerstandsgrad 0 aufzubewahren.

  • A)in einem Waffenschrank der Sicherheitsstufe 0.
  • B)im abgeschlossenen Waffenkoffer, der im Schrank aufbewahrt wird.
  • C)im Innenfach eines Waffenschrankes der Stufe A
Erklärung

Das WaffG/AWaffV verlangt für Schusswaffen mindestens Widerstandsgrad 0. A-Schränke haben nur Altbestandsschutz, und ein abgeschlossener Waffenkoffer ersetzt keinen zertifizierten Sicherheitsbehälter. Waffen sind zudem stets ungeladen zu lagern.

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