Kurze Antwort
Eine erlaubnispflichtige Langwaffe ist zu Hause in einem Waffenschrank nach DIN/EN 1143-1 mit mindestens Widerstandsgrad 0 aufzubewahren.
Das WaffG/AWaffV verlangt für Schusswaffen mindestens Widerstandsgrad 0. A-Schränke haben nur Altbestandsschutz, und ein abgeschlossener Waffenkoffer ersetzt keinen zertifizierten Sicherheitsbehälter. Waffen sind zudem stets ungeladen zu lagern.
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