Kurze Antwort
Die Jagd im Naturschutzgebiet muss sich nach dem jeweiligen Schutzzweck und den Regelungen der Schutzgebietsverordnung richten.
Erfordert der Schutzzweck eine Einschränkung, legt die zuständige Naturschutzbehörde die erforderlichen Regelungen fest. Die Jagd ist daher nicht grundsätzlich verboten, muss aber die Schutzgebietsverordnung beachten.
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