BrandenburgSG5: WildkrankheitenBB-SG5-62-2022

Zentrale Aufbrechstellen sollen?

Kurze Antwort

Zentrale Aufbrechstellen sollen Vorrichtungen zum Aufhängen des Wildes haben.

  • A)Vorrichtungen zum Aufhängen des Wildes haben.
  • B)in der Nähe eines Weihers oder Baches gelegen sein, damit Wasser zum Auswaschen der Wildkörper zur Verfügung steht.
  • C)nicht am Rand eines Waldes liegen.
Erklärung

Das hängende Aufbrechen verbessert die hygienischen Bedingungen und erleichtert das Auskühlen sowie das Abtrocknen des Wildkörpers. Gewässernähe ist wegen möglicher Verunreinigungen keine notwendige Voraussetzung.

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