Kurze Antwort
Richtig ist: November bis Februar.
Richtig ist November bis Februar, weil in dieser Zeit die Brut- und Setzzeiten vorbei sind und Hecken, Gebüsche sowie Röhrichte nach Naturschutzrecht geschnitten werden dürfen. Vom 1. März bis 30. September sind Schnitt- und Rodungsarbeiten grundsätzlich untersagt, um brütende Vögel und Jungwild nicht zu stören.
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