BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-168-2022

Zuständige Behörde für die Abrundung eines Jagdbezirks ist:

Kurze Antwort

Für die Abrundung eines Jagdbezirks ist grundsätzlich die untere Jagdbehörde zuständig.

  • A)die untere Jagdbehörde
  • B)Das für Flurneuordnung zuständige Katasteramt
  • C)Die Oberste Jagdbehörde
Erklärung

Die Abrundung erfolgt entweder vertraglich zwischen den Beteiligten oder von Amts wegen durch Verfügung der unteren Jagdbehörde. Die Regelungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein.

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