BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-168-2022

Zuständige Behörde für die Abrundung eines Jagdbezirks ist:

Kurze Antwort

Richtig ist: die untere Jagdbehörde.

  • A)die untere Jagdbehörde
  • B)Das für Flurneuordnung zuständige Katasteramt
  • C)Die Oberste Jagdbehörde

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Brandenburg – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten