HamburgJagd- und WaffenrechtHH-JWR-13-2025

Alle Grundflächen einer Gemeinde oder abgesonderten Gemarkung, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, bilden gemäß Bundesjagdgesetz einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk...

Kurze Antwort

Richtig ist: Wenn sie im Zusammenhang mindestens 150 Hektar umfassen.

  • A)Wenn sie im Zusammenhang mindestens 150 Hektar umfassen
  • B)Wenn sie im Zusammenhang mindestens 500 Hektar umfassen
  • C)Wenn sie im Zusammenhang mindestens 1.000 Hektar umfassen

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