HamburgJagd- und WaffenrechtHH-JWR-43-2025

Auf Fütterungen trifft zu

Kurze Antwort

Richtig sind: Sie sind nur in Notzeiten zulässig und Die Behörde legt fest, wann Notzeit ist. Erst dann darf gefüttert werden.

  • A)Sie sind nur in Notzeiten zulässig
  • B)Im Umkreis von 400 m darf nicht gejagt werden
  • C)Die Behörde legt fest, wann Notzeit ist. Erst dann darf gefüttert werden.

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Hamburg – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten