Kurze Antwort
Richtig sind: Jagdbezirke können abgerundet werden, Sie setzen sich aus einer zusammenhängenden Grundfläche mit einer land-, forst oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Fläche zusammen und Jagdbezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf, sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke.
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