HamburgJagd- und WaffenrechtHH-JWR-114-2025

Darf ein Jagdscheininhaber ein Nachtsichtgerät mitnehmen, wenn er Sauen bejagen will?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, es ist keine Zieleinrichtung. Das Ansprechen mit dem Gerät ist erlaubt.

  • A)Ja, es ist keine Zieleinrichtung. Das Ansprechen mit dem Gerät ist erlaubt
  • B)Nachtsicht- und Nachtzielgeräte und -hilfen sind alle verboten
  • C)Nachtsichtgeräte dürfen nur zur Niederwildjagd eingesetzt werden!

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