Kurze Antwort
Das bundesdeutsche Jagdrecht basiert auf dem Revierjagdsystem.
In Deutschland darf die Jagd nur in Jagdbezirken (Eigen- oder gemeinschaftliche Jagdbezirke) mit Mindestgrößen ausgeübt werden. Dieses Reviersystem verhindert kleinteilige Parzellierung und ermöglicht weidgerechte, großräumige Hege.
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