Kurze Antwort
Auf der Waffe müssen Kaliber, der Name/Marke des Herstellers und die fortlaufende Waffennummer angebracht sein.
§ 24 WaffG verpflichtet zur deutlichen, dauerhaften Kennzeichnung der wesentlichen Waffenteile mit Herstellername/-marke, Munitionsbezeichnung (Kaliber) und Seriennummer. Diese Angaben dienen Identifizierbarkeit und Zuordnung der zulässigen Munition.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.