HamburgJagd- und WaffenrechtHH-JWR-20-2025

Der Jagdpachtvertrag

Kurze Antwort

Richtig sind: Ist der zuständigen Behörde anzuzeigen, Vor Ablauf von drei Wochen nach Anzeige des Vertrages durch einen Beteiligten darf der Pächter die Jagd nicht ausüben und Der Jagdpachtvertrag ist schriftlich abzuschließen.

  • A)Ist der zuständigen Behörde anzuzeigen
  • B)Vor Ablauf von drei Wochen nach Anzeige des Vertrages durch einen Beteiligten darf der Pächter die Jagd nicht ausüben
  • C)Der Jagdpachtvertrag ist schriftlich abzuschließen

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