HamburgJagd- und WaffenrechtHH-JWR-126-2025

Die Abschussliste

Kurze Antwort

Richtig ist: Bis spätestens zum 1. April eines jeden Jahres dem zuständigen Jägermeister zuzusenden.

  • A)Ist zum 1. April eines jeden Jahres dem Jagdvorstand zu übergeben
  • B)Bis spätestens zum 1. April eines jeden Jahres dem zuständigen Jägermeister zuzusenden
  • C)Bis zum 1. April dem Jagdbeirat vorzulegen

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