HamburgJagd- und WaffenrechtHH-JWR-79-2025

Die erforderliche Zuverlässigkeit im Sinne des Waffengesetzes besitzen Personen nicht,

Kurze Antwort

Richtig sind: Die ihre Büchse jemandem überlassen, der zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt ist und Die Waffen oder Munition nicht sorgfältig verwahren.

  • A)Die Ihrem Jagdfreund mit gültigem Jagdschein ihre Büchse für eine Drückjagd überlassen
  • B)Die ihre Büchse jemandem überlassen, der zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt ist
  • C)Die Waffen oder Munition nicht sorgfältig verwahren

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