HamburgJagd- und WaffenrechtHH-JWR-8-2025

Die im § 2 Bundesjagdgesetz aufgeführten Wildarten

Kurze Antwort

Richtig ist: Können durch die Länder um weitere Arten ergänzt werden.

  • A)Haben alle Jagd- und Schonzeiten
  • B)Können durch die Länder um weitere Arten ergänzt werden
  • C)Werden überall in Deutschland mit den gleichen Jagdzeiten bejagt

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