Kurze Antwort
Richtig sind: Es darf nur für die jeweilige Schusswaffe bestimmte Munition in einwandfreiem Zustand verwendet werden, Flintenlaufgeschoßpatronen müssen so mitgeführt werden, dass Verwechslungen mit Schrotpatronen ausgeschlossen sind und Aufgequollene Schrotpatronen aus Pappe dürfen nicht mehr verwendet werden.
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