HamburgJagd- und WaffenrechtHH-JWR-48-2025

Ein schwerkrankes Schmalreh wechselt über die Grenze in einen benachbarten Jagdbezirk und tut sich dort in Sichtweite nieder. Dann...

Kurze Antwort

Richtig sind: Darf der Schütze oder der Jagdausübungsberechtigte es immer auf waidgerechte Art erlegen und Darf der Schütze oder Jagdausübungsberechtigte das Tier immer aufbrechen und versorgen.

  • A)Darf der Schütze oder der Jagdausübungsberechtigte es immer auf waidgerechte Art erlegen
  • B)Darf der Schütze oder Jagdausübungsberechtigte das Tier immer aufbrechen und versorgen
  • C)Darf der Schütze oder Jagdausübungsberechtigte das Stück immer in das eigene Revier mit zurücknehmen

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