HamburgNaturschutz & HegeHH-NSH-56-2025

Ein Wildschutzgebiet kann ausweisen...

Kurze Antwort

Richtig ist: Die zuständige Gemeinde/Behörde.

  • A)Der Grundeigentümer
  • B)Der Jagdberechtigte
  • C)Die zuständige Gemeinde/Behörde

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