HamburgJagd- und WaffenrechtHH-JWR-105-2025

Es ist laut Tierschutzgesetz verboten

Kurze Antwort

Richtig sind: Ein gezüchtetes oder aufgezogenes Tier einer wildlebenden Art auszusetzen, wenn es keine Überlebenschancen hat, Ein Tier auf ein anderes zu hetzen und Ein Tier so auszubilden oder zu trainieren, dass es dabei erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden erleidet.

  • A)Ein gezüchtetes oder aufgezogenes Tier einer wildlebenden Art auszusetzen, wenn es keine Überlebenschancen hat
  • B)Ein Tier auf ein anderes zu hetzen
  • C)Ein Tier so auszubilden oder zu trainieren, dass es dabei erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden erleidet

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