HamburgJagd- und WaffenrechtHH-JWR-96-2025

Für das Aussetzen von Wild gilt

Kurze Antwort

Richtig sind: Das Aussetzen von Schwarzwild ist verboten und Enten müssen mindestens vier Wochen vor Jagdbeginn ausgesetzt werden.

  • A)Das Aussetzen von Schwarzwild ist verboten
  • B)Enten müssen mindestens vier Wochen vor Jagdbeginn ausgesetzt werden
  • C)Das Aussetzen von Fasanen ist generell untersagt

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