Kurze Antwort
Halbautomatische Jagdwaffen dürfen mit maximal drei Patronen geladen werden.
Nach § 19 Abs. 1 Nr. 2c BJG ist das Schießen auf Wild mit halbautomatischen Langwaffen verboten, wenn sie mit mehr als drei Patronen geladen sind. Entscheidend ist der tatsächliche Ladezustand, nicht nur die Magazinkapazität.
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