HamburgJagd- und WaffenrechtHH-JWR-137-2025

Im Sinne des Waffengesetzes erwirbt eine Waffe oder Munition

Kurze Antwort

Richtig ist: Wer die tatsächliche Gewalt darüber erlangt.

  • A)Wer die tatsächliche Gewalt darüber erlangt
  • B)Wer die tatsächliche Gewalt darüber einem anderen einräumt
  • C)Wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung ausübt

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