Kurze Antwort
Richtig sind: Dürfen bis zum Selbständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere nicht bejagt werden, Dürfen auch die zur Aufzucht notwendigen Elterntiere von Wild ohne Schonzeit nicht bejagt werden und Dürfen führende Überläuferbachen nicht geschossen werden.
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