HamburgJagd- und WaffenrechtHH-JWR-57-2025

In welchem Fall darf eine Inhaberin eines Jugendjagdscheines nicht mitjagen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Bei einer Gesellschaftsjagd.

  • A)Beim Ansitz auf Rehwild
  • B)Beim Ansitz auf Rotwild
  • C)Bei einer Gesellschaftsjagd

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