HamburgJagd- und WaffenrechtHH-JWR-77-2025

Ist durch Reh- und Schwarzwild verursachter Schaden an einer Rübenmiete ersatzpflichtig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein, die Rüben in der Miete gelten als geerntet.

  • A)Ja, voll ersatzpflichtig
  • B)Nur die Hälfte des Schadens ist zu zahlen
  • C)Nein, die Rüben in der Miete gelten als geerntet

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