HamburgJagd- und WaffenrechtHH-JWR-62-2025

Ordnungswidrig handelt, wer

Kurze Antwort

Richtig sind: Einen Rehbock im November erlegt, Wild außerhalb von Notzeiten ohne ausnahmsweise Zulassung durch die zuständige Behörde füttert und Bei Wildfolge unterlässt, den Jagdausübungsberechtigten des Nachbarbezirks oder dessen Vertreter unverzüglich zu benachrichtigen.

  • A)Einen Rehbock im November erlegt
  • B)Wild außerhalb von Notzeiten ohne ausnahmsweise Zulassung durch die zuständige Behörde füttert
  • C)Bei Wildfolge unterlässt, den Jagdausübungsberechtigten des Nachbarbezirks oder dessen Vertreter unverzüglich zu benachrichtigen

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Hamburg – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten