Kurze Antwort
Als allein jagender Jagdgast müssen Sie mindestens Jagdschein, Waffenbesitzkarte und eine auf Ihren Namen lautende schriftliche Jagderlaubnis mitführen.
Der Jagdgast darf ohne Begleitung nur mit schriftlicher Jagderlaubnis jagen. Beim Führen der Waffe sind zudem Jagdschein und WBK zwingend mitzuführen.
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