HamburgJagd- und WaffenrechtHH-JWR-23-2025

Wann ist der Jagdschein zu versagen?

Kurze Antwort

Richtig sind: Wenn eine Person ihn erwerben möchte, die jünger als 16 Jahre ist und Wenn keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachgewiesen werden kann.

  • A)Wenn er innerhalb von drei Jahren nicht mindestens einmal gelöst worden ist
  • B)Wenn eine Person ihn erwerben möchte, die jünger als 16 Jahre ist
  • C)Wenn keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachgewiesen werden kann

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