HamburgJagd- und WaffenrechtHH-JWR-38-2025

Wann müssen Feldwildschäden angemeldet werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Umgehend nach Kenntnisnahme innerhalb einer Woche.

  • A)Umgehend nach Kenntnisnahme innerhalb einer Woche
  • B)Innerhalb von vier Wochen
  • C)Innerhalb von drei Wochen

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