HamburgJagd- und WaffenrechtHH-JWR-39-2025

Wann muss kein Wildschaden ersetzt werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Der Grundeigentümer hat die Abwehrmaßnahmen des Jägers unbrauchbar gemacht, Eine nicht ersatzpflichtige Wildart ist für den Schaden verantwortlich und Aus einem Gehege ausgetretenes und dort gehegtes Schalenwild hat den Schaden verursacht.

  • A)Der Grundeigentümer hat die Abwehrmaßnahmen des Jägers unbrauchbar gemacht
  • B)Eine nicht ersatzpflichtige Wildart ist für den Schaden verantwortlich
  • C)Aus einem Gehege ausgetretenes und dort gehegtes Schalenwild hat den Schaden verursacht

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