Kurze Antwort
Langwaffen sind Schusswaffen, deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet und deren Lauf und Verschluss geschlossen insgesamt länger als 30 cm sind.
Für die rechtliche Einstufung müssen beide Merkmale erfüllt sein. Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen.
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