Kurze Antwort
Richtig sind: Bei verpachteten Jagdbezirken haben die Verpächterinnen und Verpächter das Einvernehmen zu dem aufgestellten Abschussplan vor der Vorlage bei der Jagdbehörde durch Unterschrift zu erklären und Der zu erfüllende Abschuss ist von der Jagdbehörde zu bestätigen oder festzusetzen.
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