HamburgJagd- und WaffenrechtHH-JWR-128-2025

Was trifft auf den Abschussplan für Hochwild zu?

Kurze Antwort

Richtig sind: Bei verpachteten Jagdbezirken haben die Verpächterinnen und Verpächter das Einvernehmen zu dem aufgestellten Abschussplan vor der Vorlage bei der Jagdbehörde durch Unterschrift zu erklären und Der zu erfüllende Abschuss ist von der Jagdbehörde zu bestätigen oder festzusetzen.

  • A)Ist bis zum 5. Januar der Jagdbehörde vorzulegen
  • B)Bei verpachteten Jagdbezirken haben die Verpächterinnen und Verpächter das Einvernehmen zu dem aufgestellten Abschussplan vor der Vorlage bei der Jagdbehörde durch Unterschrift zu erklären
  • C)Der zu erfüllende Abschuss ist von der Jagdbehörde zu bestätigen oder festzusetzen

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