Kurze Antwort
Richtig sind: Wer die Jagd ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen, Wer die Jagd mit Greifen oder Falken (Beizjagd) ausüben will, muss einen auf seinen Namen lautenden Falknerjagdschein mit sich führen und Der Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet.
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