Kurze Antwort
Aneignen dürfen Sie Fischotter und Mäusebussard; der Waldkauz bleibt verboten.
Fischotter und Mäusebussard unterliegen dem Jagdrecht; tot aufgefundenes Wild kann sich der Jagdausübungsberechtigte aneignen. Eulen wie der Waldkauz sind streng geschützte Arten des Naturschutzrechts und dürfen nicht angeeignet werden.
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