HamburgJagd- und WaffenrechtHH-JWR-92-2025

Welche Tiere, die in Ihrem Revier überfahren wurden, dürfen Sie sich aneignen?

Kurze Antwort

Aneignen dürfen Sie Fischotter und Mäusebussard; der Waldkauz bleibt verboten.

  • A)Fischotter
  • B)Waldkauz
  • C)Mäusebussard
Erklärung

Fischotter und Mäusebussard unterliegen dem Jagdrecht; tot aufgefundenes Wild kann sich der Jagdausübungsberechtigte aneignen. Eulen wie der Waldkauz sind streng geschützte Arten des Naturschutzrechts und dürfen nicht angeeignet werden.

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