HamburgJagd- und WaffenrechtHH-JWR-21-2025

Wer die Jagd ausüben will

Kurze Antwort

Richtig sind: Muss eine Jägerprüfung gemäß BJagdG bestanden haben, Muss einen auf seinen Namen lautenden, gültigen Jagdschein mit sich führen und Darf auch mit seinem in Hamburg gelösten Jagdschein im gesamten Bundesgebiet jagen.

  • A)Muss eine Jägerprüfung gemäß BJagdG bestanden haben
  • B)Muss einen auf seinen Namen lautenden, gültigen Jagdschein mit sich führen
  • C)Darf auch mit seinem in Hamburg gelösten Jagdschein im gesamten Bundesgebiet jagen

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