HamburgJagd- und WaffenrechtHH-JWR-37-2025

Wer muss gemäß BJagdG Wildschaden in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk ersetzen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Die Jagdgenossenschaft.

  • A)Der Jagdausübungsberechtigte
  • B)Die Jagdgenossenschaft
  • C)Anteilig jeder Jagdgast

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Hamburg – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten