HamburgJagd- und WaffenrechtHH-JWR-120-2025

Zu den Greifen und Falken zählen gemäß BJagdG?

Kurze Antwort

Richtig sind: Sperber, Fischadler und Wanderfalke.

  • A)Sperber
  • B)Fischadler
  • C)Wanderfalke

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