HamburgJagd- und WaffenrechtHH-JWR-67-2025

Zu welchen Terminen müssen Waldwildschäden angemeldet werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: 1. Mai und 1. Oktober.

  • A)1. April und 1. Oktober
  • B)1. Mai und 1. September
  • C)1. Mai und 1. Oktober

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