Kurze Antwort
Den Kleinen Waffenschein benötigt man zum zugriffsbereiten Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit dem Zeichen „PTB im Kreis“.
Der Kleine Waffenschein erlaubt das Führen zugelassener SRS-Waffen in der Öffentlichkeit, ausgenommen öffentliche Veranstaltungen. Für Druckluft-, Federdruck- und CO₂-Waffen gilt diese Erlaubnis nicht.
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