HessenSG4: RechtHES-HE4-301-2023

Als Erlaubnis zum zugriffsbereiten Führen einer Waffe braucht man den Kleinen Waffenschein für...

Kurze Antwort

Den Kleinen Waffenschein benötigt man zum zugriffsbereiten Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit dem Zeichen „PTB im Kreis“.

  • A)Druckluft-, Federdruck-, CO2 Waffen.
  • B)Schreckschuss-, Reizstoff-, Signalwaffen mit dem Zeichen „PTB im Kreis“ (PTB = Physikalisch- Technische Bundesanstalt).
  • C)Feuerwaffen, die nicht zugriffs- und nicht schussbereit transportiert werden.
Erklärung

Der Kleine Waffenschein erlaubt das Führen zugelassener SRS-Waffen in der Öffentlichkeit, ausgenommen öffentliche Veranstaltungen. Für Druckluft-, Federdruck- und CO₂-Waffen gilt diese Erlaubnis nicht.

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