HessenSG4: RechtHES-HE4-207-2023

An einem Maisfeld, das zu einem verpachteten gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehört, verursacht Schwarzwild erheblichen Wildschaden. Im Jagdpachtvertrag sind keine Aussagen über Wildschadensersatz enthalten. Wer muss den Wildschaden ersetzen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Jagdgenossenschaft.

  • A)Jagdpächter
  • B)Jagdgenossenschaft
  • C)Jagdpächter und Jagdgenossenschaft
  • D)die Gemeinde
  • E)in Hessen wird der Schaden aus der gesetzlichen Wildschadensausgleichkasse erstattet

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