HessenSG4: RechtHES-HE4-98-2023

An welche Personen darf ein Jagdschein nicht erteilt werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Personen, die noch nicht 16 Jahre alt sind und Personen, die keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachweisen.

  • A)Personen, die noch nicht 16 Jahre alt sind
  • B)Personen, die keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachweisen
  • C)allen Personen, die über 80 Jahre alt sind

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