Kurze Antwort
Die Jagd darf nicht an Orten ausgeübt werden, an denen die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit gestört oder das Leben von Menschen gefährdet würde.
Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls, etwa eine Gefährdung durch nahegelegene Menschenansammlungen. Für Schutzgebiete gelten die jeweiligen landesrechtlichen Regelungen.
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