HessenSG4: RechtHES-HE4-183-2023

An welchen Orten darf die Jagd nicht ausgeübt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: an Orten, an denen die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit gestört und das Leben von Menschen gefährdet würde.

  • A)an Orten, an denen die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit gestört und das Leben von Menschen gefährdet würde
  • B)in Landschafts- und Wasserschutzgebieten
  • C)in Wildschutzgebieten und Nationalparks

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