HessenSG4: RechtHES-HE4-364-2023

An wen darf der Jäger seinen Drilling ohne weiteres veräußern?

Kurze Antwort

Richtig ist: an den Inhaber eines Jahresjagdscheines.

  • A)an einen Jäger, der seinen Jagdschein noch nicht gelöst, aber seine Haftpflichtversicherung bezahlt hat.
  • B)an die Witwe eines Jägers, die neben den geerbten Waffen, weitere erwerben will.
  • C)an den Inhaber eines Jahresjagdscheines.

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