HessenSG4: RechtHES-HE4-473-2023

An wen darf eine erlaubnispflichtige Kurzwaffe verkauft werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: an Inhaber einer grünen WBK mit entsprechendem Voreintrag.

  • A)an Jugendliche, wenn die Eltern ihr schriftliches Einverständnis gegeben haben.
  • B)an Inhaber einer grünen WBK mit entsprechendem Voreintrag.
  • C)an jeden Polizeibeamten.

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