HessenSG4: RechtHES-HE4-143-2023

Auf welche der nachgenannten Wildtiere darf in Hessen am 16. Oktober die Jagd ausgeübt werden?

Kurze Antwort

Am 16. Oktober darf in Hessen die Jagd auf Steinmarder und Rehbock ausgeübt werden.

  • A)Höckerschwan
  • B)Waldschnepfe
  • C)Steinmarder
  • D)Rehbock
  • E)Ringeltaube
Erklärung

Für Höckerschwan, Waldschnepfe und Ringeltaube besteht an diesem Tag keine Jagdmöglichkeit. Die Regelungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein.

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