HessenSG4: RechtHES-HE4-143-2023

Auf welche der nachgenannten Wildtiere darf in Hessen am 16. Oktober die Jagd ausgeübt werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Steinmarder und Rehbock.

  • A)Höckerschwan
  • B)Waldschnepfe
  • C)Steinmarder
  • D)Rehbock
  • E)Ringeltaube

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