HessenSG2: JagdbetriebHES-HE2-32-2023

Auf welchen der nachgenannten Flächen ist die Anlage von Wildäckern nicht zulässig?

Kurze Antwort

Wildäcker dürfen auf Magerrasen und Feuchtwiesen nicht angelegt werden.

  • A)Mehrjährig stillgelegte Ackerfläche
  • B)Magerrasen
  • C)Feuchtwiese
Erklärung

Diese Flächen können gesetzlich geschützte Biotope sein und sind naturschutzfachlich besonders wertvoll. Mehrjährig stillgelegte Ackerflächen kommen dagegen für Wildäcker infrage.

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