HessenSG4: RechtHES-HE4-171-2023

Auf wessen Abschussplan ist ein Rehbock anzurechnen, der angeschossen in das Nachbarrevier überwechselt und dort verendet?

Kurze Antwort

Richtig ist: auf den Abschussplan des Reviers, in dem der Bock angeschossen wurde.

  • A)auf den Abschussplan des Reviers, in dem der Bock verendet ist
  • B)auf den Abschussplan des Reviers, in dem der Bock angeschossen wurde
  • C)der Bock ist auf keinen Abschussplan anzurechnen; er zählt lediglich für den Gesamtabschuss der betreffenden Hegegemeinschaft

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