HessenSG4: RechtHES-HE4-130-2023

Aus einem Wildgehege ist im August ein Damspießer entkommen, der sich im September in einem 8 km vom Gehege entfernten Revier einstellt. Darf der Revierinhaber diesen Damspießer außerhalb eines Damwildgebietes erlegen?

Kurze Antwort

Richtig ist: ja, wenn der Betreiber des Geheges sein Eigentumsrecht aufgegeben hat.

  • A)ja, wenn der Betreiber des Geheges sein Eigentumsrecht aufgegeben hat
  • B)nein

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