Kurze Antwort
Ja, der Jagdleiter begeht eine Ordnungswidrigkeit, wenn er einem Nichtjäger einen Hasen unaufgebrochen schenkt.
Ein Hase darf einem Treiber als Nichtjäger nicht unaufgebrochen überlassen werden. Die unzulässige Weitergabe stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
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