HessenSG4: RechtHES-HE4-320-2023

Bei Abhandenkommen der Waffenbesitzkarte ist zu benachrichtigen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Erlaubnisbehörde.

  • A)Erlaubnisbehörde
  • B)Deutscher Schützenbund
  • C)Bundeszentralregister

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